Gewichtsgrenze für Wohnmobile über 3,5 t
Seit Dezember 2023 gilt hinsichtlich der Mautpflicht eine andere Gewichtsgrenze für Wohnmobile über 3,5 t: Entscheidend ist neu die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) und nicht mehr das höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG).
Fahrzeuge über 3,5 t tzGm (bisher 3,5 t zGG) benötigen eine GO-Box, Fahrzeuge unter 3,5 t tzGm brauchen eine Vignette und müssen Streckenmaut zahlen. Potenziell mehr Fahrzeuge sind damit GO-Box-pflichtig, da die technisch zulässige Gesamtmasse häufig über 3,5 t liegt.
Es gilt eine 5-jährige Übergangsfrist bis Ende Januar 2029 für Fahrzeuge, die vor Dezember 2023 erstmalig zugelassen wurden. Konkret: Wohnmobile mit mehr als 3,5 t tzGm, aber weniger als 3,5 t zGG mit Erstzulassung vor Dezember 2023 brauchen vorerst keine GO-Box.